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Verkehrsrecht


umfaßt vor allem folgende Gebiete:


- Schadensersatz nach Verkehrsunfall ( Sachschaden, Schmerzensgeld usw. )


- Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen)


- Verkehrsstrafsachen



Schadensersatz nach Verkehrsunfall:


Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass über sie die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb, bevor etwas veranlasst oder unterschrieben wird, zunächst den Anwalt aufsuchen. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten.


Folgendes ist stets vorab durch den Anwalt zu prüfen:


•Haftung - wer hat in welchem Umfang den Unfall verschuldet?


•Ist ein Sachverständigengutachten notwendig oder reicht ein Kostenvoranschlag aus?


•Welche Schadenspositionen sind geltend zu machen ( z.B. Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Ausfallgeld für Ausfall im Haushalt, Schmerzensgeld usw.)



Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf um die Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.



Wichtig:


•Meldung an die eigene Haftpflicht


•Meldung an die eigene Vollkasko soweit vorhanden



Diese Meldungen muss der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung so schnell wie möglich abgeben, da sonst der Versicherungsschutz verloren gehen kann